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Dokument-ID: 678251
1.2 Zuständigkeit
Allgemeines
Das Zuständigkeitsrecht behandelt die Frage, welches Gericht für die Klage sachlich (Bezirksgericht, Landesgericht) und örtlich zuständig ist. Die Zuständigkeit ergibt sich entweder aus dem Gesetz, einer Zuständigkeitsvereinbarung (Prorogation) oder aus einer richterlichen Zuweisung (Ordination und Delegation).