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Neu Dokument-ID: 677572

Christian Köhler † - Karin Zahiragic - Stanislava Doganova - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4.3 Haftung des Haftpflichtversicherers

Neben dem Halter haftet der Haftpflichtversicherer für Schadenersatzansprüche des Geschädigten. Letzterem wird gem den §§ 26 bis 29 KHVG ein direktes Klagerecht gegen den Versicherer gewährt. Den Geschädigten trifft jedoch keine Verpflichtung, den Halter und den Versicherer in ein und derselben Klage zu belangen (beispielsweise 7 Ob 177/05p).

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