© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 677526

Christian Köhler † - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Anwendungsbereich

Einleitung

Vor dem Inkrafttreten des EKHG im Jahr 1959 war die Haftung für den Ersatz von Schäden aus Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen und Kraftfahrzeugen auf zahlreiche Rechtsvorschriften aufgesplittert. Die Haftungshöchstbeträge waren im Kraftfahr-Haftpflichtrecht im Verhältnis zu Höchstbeträgen in anderen Rechtsgebieten äußerst niedrig. Aus diesen Gründen trat das EKHG mit erhöhten Haftungshöchstbeträgen in Kraft (vgl RV 470 BlgNR VIII. GP). Mit der Novelle BGBl I Nr 245/2021 (in Kraft seit 1. April 2022) wurden die Haftungshöchstbeträge erneut angehoben; vgl nunmehr §§ 15, 16 EKHG idF BGBl I 245/2021.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Verkehrsrecht in unserem Shop! Zum Shop