© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 962648

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.7 Die Abnahme des Führerscheins und die Maßnahmebeschwerde

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Straßenaufsicht sind gem § 38 FSG berechtigt, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, wenn diese hierdurch eine Verwaltungsübertretung begehen oder begehen würden: beim Lenken ohne gültige Lenkberechtigung für die betreffende Klasse, beim Lenken eines Motorfahrrades oder vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges ohne Wohnsitz in Österreich ohne entsprechende Berechtigung, beim Lenken eines Kraftfahrzeuges vor Vollendung des 16. Lebensjahres, beim Lenken von Kraftfahrzeugen durch einen Besitzer einer ausländischen Lenkberechtigung trotz verhängtem Lenkverbot, Nichtbeachtung von Auflagen beim Lenken von Kraftfahrzeugen sowie beim Lenken, wenn der Besitz der vorgeschriebenen Lenkberechtigung nicht glaubhaft gemacht werden kann oder wenn die Lenkberechtigung gem §§ 24 bis 26 FSG entzogen oder der Führerschein gem § 39 FSG vorläufig abgenommen wurde.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Verkehrsrecht in unserem Shop! Zum Shop