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Dokument-ID: 765935
3.2.1 Das Straferkenntnis (Strafbescheid) und die Beschwerde
Da ein Straferkenntnis grundsätzlich ein klassischer Bescheid ist, muss er auch die Vorschriften des AVG erfüllen und den Mindestinhalt aufweisen (siehe dazu oben). Es sind die Voraussetzungen insbesondere des § 56 AVG zu erfüllen.