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Karin Zahiragic - Angela Yonkova | Glossar

Europäischer Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht ist ein Unfallbericht, der den Vorgaben des Europäischen Dachverbands der Versicherer (CEA) entspricht. Er dient der raschen und schnellen Abwicklung von Unfallschäden und ist im Falle eines Verkehrsunfalls von beiden beteiligten Lenkern auszufüllen. Der Europäische Unfallbericht ist grundsätzlich zweimal auszufüllen und an den jeweilig anderen Unfalllenker auszufolgen, der den Unfallbericht an die jeweilige zuständige Versicherungsgesellschaft zu übermitteln hat.

Der Europäische Unfallbericht dient auch für Verkehrsunfälle ohne Drittschäden, bei Kaskoversicherungen beispielsweise bei Sachschäden am eigenen Fahrzeug sowie bei Schäden, die durch Diebstahl und Feuer hervorgerufen worden sind.

Der Europäische Unfallbericht enthält zunächst Angaben über den Unfall (Tag des Unfalles, Uhrzeit, Ort, Gemeinde, Straße, Haus-Nr bzw Kilometerstein) sowie zu den Unfallzeugen. Die Angabe von Zeugen spielt gerade dann eine Rolle, wenn es Meinungsverschiedenheiten über den Unfallhergang gibt. Anzugeben ist außerdem, ob es Personenschäden beim Verkehrsunfall gibt.

In weiterer Folge sind Angaben zu den am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugen zu tätigen:

  • Wer ist Versicherungsnehmer des unfallbeteiligten Fahrzeugs?
  • Welche Marke hat das unfallbeteiligte Fahrzeug?
  • Welches amtliche Kennzeichen besitzt das jeweilige am Unfall beteiligte Fahrzeug?
  • Bei welcher Versicherungsgesellschaft ist das Fahrzeug haftpflichtversichert?
  • Welche sichtbaren Schäden weist das unfallbeteiligte Fahrzeug auf?
  • Wer hat das unfallbeteiligte Fahrzeug gelenkt?

Im Punkt 12 des Europäischen Unfallberichts sind weiters die genauen Umstände über den Unfallhergang anzugeben und eine Unfallskizze anzufertigen.

Der europäische Unfallbericht ist von beiden Fahrern zu unterschreiben.