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Dokument-ID: 1026238
4.8 Teilungsabkommen
Das nationale Schadenteilungsabkommen verfolgt das Ziel, die Abwicklung der aus der Schadenregulierung entstehenden wechselseitigen Regressansprüche zu vereinfachen und zu beschleunigen. Vor allem aber sollen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Versicherern vermieden werden.