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Dokument-ID: 1001217
1.2.6 Prozessleitung
Im Verfahren über den Verkehrsunfall wird zwischen der formellen Prozessleitung und der materiellen Prozessleitung unterschieden. Während die formelle Prozessleitung den Aufruf der Sache, die Eröffnung der Verhandlung, die Verkündung der Entscheidung, die Parteivernehmung, die Vernehmung der Zeugen und Sachverständigen, den Schluss der Verhandlung, etc betrifft, beinhaltet die materielle Prozessleitung die Stoffgliederung und die Stoffsammlung.