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Dokument-ID: 678228
1 Zivilverfahren
Das Zivilverfahren behandelt die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruches durch staatliche Behörden (Gerichte). Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Notwehr oder Selbsthilfe, ist der Betroffene zur direkten Rechtsdurchsetzung berechtigt.