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Dokument-ID: 678153
2.4 Sonstige Vorschriften für den Versicherungsvertrag
Rechtsstellung der mitversicherten Personen
Hinsichtlich der mitversicherten Personen ist die Versicherung für fremde Rechnung geschlossen. Diese mitversicherten Personen können ihre Ansprüche selbstständig geltend machen (§ 11 Abs 1 und Abs 2 KHVG 1994).