1.1 Übersicht über die Verfahrensarten
Mit dem IRÄG 2010 wurde die Unterscheidung zwischen Konkurs und Ausgleich aufgehoben und ein einheitliches Insolvenzverfahren mit einheitlichen Verfahrensregelungen, die im Wesentlichen aus der Konkursordnung übernommen wurden, geschaffen. In der IO sind nunmehr (abgesehen vom Privatkonkurs) zwei verschiedene Verfahrensarten geregelt, nämlich das Konkursverfahren und das Sanierungsverfahren, wobei letzteres mit oder ohne Eigenverwaltung des Schuldners geführt werden kann. Sanierungs- und Konkursverfahren sind jedoch nur verschiedene Bezeichnungen des Insolvenzverfahrens, das der Überbegriff für beide Verfahren ist. Für das Sanierungsverfahren gelten Sonderbestimmungen (§§ 166 ff IO), ebenso für die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren (§§ 169 ff IO).