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Dokument-ID: 284957
8.1 Allgemeines
Der Betrieb eines Unternehmens ist ohne die Benützungsrechte an den Geschäftsräumlichkeiten bzw an der Liegenschaft auf der das Unternehmen betrieben wird, nicht denkbar. Dementsprechend ist für die Unternehmensübertragung wesentlich, dass die Benützungsrechte an den Geschäftsräumlichkeiten auf den Erwerber übergehen.