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Johannes Kautz - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Umgang mit Arbeitnehmern nach der IO

Bedeutung der Arbeitnehmer

Wie bereits oben dargelegt, ist die Übertragung des Unternehmens bis zur Berichtstagsatzung insofern erschwert, als § 114a IO die Fortführung des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter anordnet und das Unternehmen nur als Ganzes oder nur dann veräußert werden kann, wenn der Verkauf offenkundig dem gemeinsamen Interesse der Gläubiger entspricht. Voraussetzung für den Unternehmenserwerb eines lebenden Unternehmens ist, dass das schuldnerische Unternehmen bis zu seinem Verkauf vom Insolvenzverwalter fortgeführt wird. Zentraler Faktor für die Fortführung des Schuldnerunternehmens in der Insolvenz sind die Arbeitsverhältnisse der im Unternehmen Beschäftigten. Einerseits ist sicherzustellen, dass die für die Unternehmensfortführung benötigten Arbeitnehmer auch tatsächlich im Unternehmen bleiben; andererseits besteht auch ein Interesse daran, Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern, die nicht unbedingt zur Fortführung des Unternehmens benötigt werden, kostengünstig zu beenden (Dellinger/Oberhammer, Insolvenzrecht [2002], Rz 433; Fink, Insolvenzrecht9, 55).

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