© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 281877

Christoph Rechberger - Martina Peric - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.1 Haftungstatbestand

Gem § 1409 ABGB haftet der Übernehmer eines Vermögens oder Unternehmens den Gläubigern des Veräußerers für die zum Vermögen oder Unternehmen gehörigen Schulden, die er bei der Übergabe kannte oder kennen musste. Ist der Erwerber ein naher Angehöriger des Veräußerers iSd § 32 IO, greift nach § 1409 Abs 2 ABGB insofern eine Beweislastumkehr ein, als der Übernehmer beweisen muss, dass ihm die Schulden bei der Übergabe weder bekannt waren noch bekannt sein mussten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Unternehmensübertragung in unserem Shop! Zum Shop