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Dokument-ID: 932410
2.6.1 Grundsätzliches
Durch das zu Beginn des Jahres 2015 in Kraft getretene Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014, BGBl I 2014/71 (StPRÄG 2014), wurde der Strafprozessordnung (StPO) ein 23a. Hauptstück eingefügt, welches auf der Ebene der Bezirksgerichte und der Einzelrichter des Landesgerichtes ein Mandatsverfahren etabliert hat. Ein solches kannte das Gesetz bereits, doch unterscheidet sich das nunmehrige Mandatsverfahren deutlich von dem früheren Verfahren.