8.5.1 Allgemeines
Häufig kommt es bei der Übertragung eines Unternehmens auch zur Übertragung von Rechten an Grundstücken. Dabei ist zu beachten, dass derartige Transaktionen unter Umständen einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedürfen. Gegenstand des Grundverkehrsrechts ist die Kontrolle des Grundverkehrs durch staatliche Behörden, die durch einen verwaltungsbehördlichen Genehmigungsvorbehalt für bestimmte Grundstückstransaktionen ausgeübt wird. Wird eine allfällig erforderliche Genehmigung versagt, ist das Rechtsgeschäft unwirksam und kann nicht ins Grundbuch eingetragen werden.