Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 (Stmk WFG 1993)
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I. Hauptstück § 1. - § 4.
Allgemeine Bestimmungen -
II. Hauptstück § 5. - § 20a.
Förderung der Errichtung von Wohnungen, Wohnheimen und Eigenheimen- § 5. Förderungsvoraussetzungen
- § 6. Gesamtbaukosten
- § 7. Förderungswerber
- § 8. Übertragung in Wohnungseigentum und Vermietung von geförderten Wohnungen
- § 9. Art der Förderung
- § 10. Förderung der Errichtung von Eigentums und Mietwohnungen sowie Wohnheimen
- § 10a. Ermittlung der Förderungshöhe bei Eigenheimen
- § 11. Förderungsdarlehen
- § 12. Sicherstellung des Förderungsdarlehens
- § 13. Kündigung des Förderungsdarlehens
- § 14. Annuitäten und Zinsenzuschüsse
- § 15. Förderungsbeiträge
- § 16. Bürgschaft
- § 17. Wohnbeihilfe
- § 18. Wohnungsaufwand für die Berechnung der Wohnbeihilfe
- § 19. Berechnung der Wohnbeihilfe
- § 20. Dauer und Beendigung der Wohnbeihilfe, Melde und Rückzahlungsverpflichtung
- § 20a.
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III. Hauptstück § 21. - § 22.
Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen -
IV. Hauptstück § 23. - § 34.
Förderung der Sanierung von Wohnhäusern, Wohnungen, Wohnheimen und sonstigen Gebäuden- § 23. Förderungsvoraussetzungen
- § 24. Sanierungsmaßnahmen
- § 25. Förderungswerber
- § 26. Art der Förderung
- § 27. Förderungsdarlehen
- § 28. Annuitäten und Zinsenzuschüsse
- § 29. Förderungsbeiträge
- § 30. Bürgschaft
- § 31. Wohnbeihilfe
- § 32. Wohnungsaufwand für die Berechnung der Wohnbauhilfe
- § 33. Wohnbeihilfe bei Sanierung eines geförderten Gebäudes
- § 34.
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V. Hauptstück § 35. - § 39a.
Förderung des Wohnungserwerbes im Rahmen der Hausstandsgründung von Jungfamilien und gleichgestellten Personen -
VI. Hauptstück § 40. - § 44.
Förderung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung oder Verbesserung der Wohnversorgung, der Ortserneuerung oder Wohnumfeldverbesserung -
VII. Hauptstück § 45. - § 53.
Verfahrensbestimmungen, Mietzinsbildung, Verfügungs und Eigentumsbeschränkungen sowie begünstigte Rückzahlung -
VIII. Hauptstück § 53a. - § 56.
Schlußbestimmungen - Artikel II
- Artikel II