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Dokument-ID: 690945
3.4.3 Aktualisierung des Dokuments
Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument wird nach der erstmaligen Evaluierung erstellt. In weiterer Folge muss es dann aktualisiert werden, zB bei betrieblichen Änderungen, bei einer Anpassung der Maßnahmen oder aufgrund neuer Erkenntnisse und Erfahrungen, aber auch bei geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen (§ 4 Abs 4 und 5 ASchG, § 3 DOK-VO).