Neu
Dokument-ID: 690995
6.1.6 Bewertung der PSA (§ 5)
Vor Auswahl einer PSA muss der/die Arbeitgeber/in eine Bewertung der vorgesehenen PSA vornehmen, um festzustellen, ob sie den Einsatzbedingungen gerecht wird und den erforderlichen Schutz für die Arbeitnehmer/innen bieten kann.