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Dokument-ID: 452305
3.4 Unterlagen
Geeignete Unterlagen
Auf manchen Gebieten reicht eine mündliche Information nicht aus oder ist nicht zweckmäßig. Anstelle einer mündlichen Information oder zusätzlich können den Arbeitnehmern auch geeignete Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Durch entsprechend aufbereitete Unterlagen können auch Verständigungsschwierigkeiten verringert werden.