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Renate Novak - Alice Schmatzberger - Josef Drobits - Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.3 Begriffsbestimmungen der GKV

Den Grenzwertdefinitionen der MAK- und TRK-Werte in §§ 2 ff GKV und § 45 ASchG sind folgende Begriffsbestimmungen vorangestellt:

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