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Dokument-ID: 294666
5.6.10 Anhörung, Beteiligung, Information und Unterweisung
Vibrationen - Anhörung, Beteiligung, Information und Unterweisung
Anhörung, Beteiligung
Die Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer/innen hat sich zu beziehen auf
- die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren,
- die Maßnahmen Vermeidung oder Minderung der Vibrationsexposition,
- die Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (eventuell Antivibrations-Handschuhe).