© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 851463

Andrea Lechner-Thomann | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.10 Keine SVP-Bestellung von Lehrlingen

Da laut Berufsausbildungsgesetz (BAG) Lehrlinge nicht zu lehrberufsfremden Tätigkeiten herangezogen werden dürfen (§ 10 Abs 6 und 7 ASchG, § 1 und § 9 Abs 2 Berufsausbildungsgesetz), ist eine Bestellung von Lehrlingen zu SVP unzulässig, weil die SVP-Tätigkeit (§ 11 ASchG) mit einer Lehrausbildung nach dem Berufsausbildungsrecht nicht vereinbar ist. SVP müssen den gesamten Aufgabenkatalog nach § 11 ASchG einschließlich Ausübung der SVP-Beteiligungsrechte wahrnehmen. Vom Betriebsrat können zusätzlich Arbeitsschutzbefugnisse nach § 92a ArbVG teilweise an die SVP delegiert werden. Während der 4-jährigen Funktionsperiode ist den SVP die für die Ausübung der SVP-Tätigkeiten erforderliche Zeit unter Anrechnung auf ihre Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen (§ 10 Abs 7 ASchG). Um die weisungsfreie SVP-Funktion wahrnehmen zu können, sind persönliche Eignung sowie eine Kurzausbildung im ArbeitnehmerInnenschutz erforderlich (§ 10 Abs 6 ASchG, § 4 Abs 2 SVP-VO).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das ASchG in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop