11.7 Verkehr im Tunnel- und Stollenbau
Die Geschwindigkeit von Fahrzeugen darf nur so groß sein, dass sie vor gefährdeten Personen und Hindernissen innerhalb des Anhalteweges sicher angehalten werden können. Hindernisse und Engstellen müssen entweder ausreichend beleuchtet oder mit einer Warnbeleuchtung, wie Blinklichter, ausgestattet sein. Beim Vorbeifahren an Arbeitsstellen ist im Schritttempo zu fahren, es sei denn, dass diese Stellen derart abgesichert sind, dass eine Gefährdung nicht möglich ist. Die aufgrund der Fahrzeugeigenschaften, insbesondere der Sicherheitseinrichtungen, der Beschaffenheit der Fahrbahn oder Gleise, der Beleuchtung und der Sichtweite, höchstzulässige Geschwindigkeit ist vor der Einfahrt in den Untertagebau deutlich sichtbar anzuschlagen.