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Dokument-ID: 452240
2.3 Schlüsselzahlen
Mehrere Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) stellen auf eine bestimmte Arbeitnehmerzahl ab (Schlüsselzahlen).
Kriterien für die Schlüsselzahlenberechnung für Präventivdienste siehe folgende Übersicht: