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Dokument-ID: 451466
3.5.4 Bescheid: gesundheitlich geeignet
Wenn die Beurteilung des Arztes auf „geeignet“ lautet, erhalten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine Ausfertigung vom Arzt. Wenn das Arbeitsinspektorat zum selben Ergebnis kommt, braucht es kein Verfahren durchführen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können aufgrund der Beurteilung davon ausgehen, dass die gesundheitliche Eignung gegeben ist.