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Dokument-ID: 453266
5.2 Anforderungen an arbeitsmedizinische Zentren
Das ASchG regelt die grundlegenden Anforderungen für arbeitsmedizinische Zentren (§ 80 ASchG), nähere Regelungen werden durch die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über arbeitsmedizinische Zentren (AMZ-VO) getroffen.