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Dokument-ID: 690853
3.1 Grundsätze der Evaluierung im ASchG
Ziele der Evaluierung sind das Erkennen und die systematische Ermittlung und Beurteilung von bestehenden Gefahren und Belastungen und die laufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Evaluierung soll die Entwicklung individueller betrieblicher Arbeitsschutzlösungen durch die ArbeitgeberInnen ermöglichen und stellt eine Chance für die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, aber auch für die Verbesserung der Arbeitsabläufe und der Produktqualität dar.