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Dokument-ID: 454544
3.2.9 Handwerkzeuge (§ 28 AM-VO)
- Messer, Hacken, Hämmer, Stemmeisen und Schraubendreher sicher ablegen, verwahren, transportieren und lagern
- In brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen keine funkenziehenden Handwerkzeuge verwenden
- Griffe und Stiele von Handwerkzeugen ergonomisch geformt
- Handmesser müssen einen Abgleitschutz aufweisen