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Dokument-ID: 452843
3.5 Präventionszeit der Sicherheitsfachkräfte
Arbeitsplatzbezogenes Einstufungssystem
Für Arbeitsstätten mit mehr als 50 ArbeitnehmerInnen gilt seit 01.01.2002 eine gemeinsame Präventionszeit für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung pro Kalenderjahr, die auf die Präventivfachkräfte und fallweise auch auf sonstige Fachleute aufgeteilt wird (§ 82a ASchG/ANS-RG).