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Dokument-ID: 691023
6.2.5 Hand- und Armschutz
Hand- und Armschutz (§ 12 PSA-V) ist persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Gliedmaßen der oberen Extremitäten (Hände, Arme bis über den Ellbogen) vor Verletzungen, vor arbeitsbedingten Hautschädigungen und anderen Schädigungen (zB durch Vibrationen).