© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 454950

Adolf Russold | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Nachweise besonderer Fachkenntnisse für die Bedienung

Für die Bedienung folgender Arbeitsmittel ist gemäß ASchG (derzeit) ein besonderer Nachweis der Fachkenntnisse vorgeschrieben:

Kranführer

BGBl 441/1975

Staplerfahrer

BGBl 441/1975

Aufzüge (fallweise)

ASV

Kesselwärter (fallweise)

DKGB BGBl 212/1992

Lenker von Kfz- und Schienenfahrzeugen

Triebfahrzeugführer-Verordnung BGBl II Nr 64/1999

Führen bestimmter Kräne

FK-V

Führen bestimmter Hubstapler

FK-V

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das ASchG in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop