13.5 Lagerung von Sprengmitteln
Sprengmittel – Lagerung
Es dürfen nur Sprengmittel übernommen, gelagert und verwendet werden, welche den Bestimmungen der Sprengmittelverordnung entsprechen.
Die auf Grundlage des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG) erlassene Sprengmittelverordnung, BGBl II Nr 27/2001, regelt das In-Verkehr-Bringen von Sprengmitteln und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Sprengmittel. Relevante Bestimmungen für die Übernahme von Sprengmitteln betreffen vor allem die Kennzeichnung. Geeignete Anleitungen in deutscher Sprache, welche auf den sicheren Umgang, die sichere Lagerung, die Verwendung und die Beseitigung hinweisen, sowie das CE-Konformitätskennzeichen müssen in oder auf der Verpackung zu finden sein.