13.10 Zusammenfassung
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht für besondere Arbeitsverfahren, zu denen auch die Sprengarbeiten gehören, den Nachweis von Fachkenntnissen vor. Gem § 98 ASchG sind Arbeitgeber verpflichtet, dem zuständigen Arbeitsinspektorat jene Arbeitnehmer zu melden, die Sprengarbeiten ausführen. In der Ausbildung hat sich der Sprengbefugte insbesondere Kenntnisse über die Sprengtechnik (Sprengmittel, Sprengverfahren) und gesetzliche Vorschriften für Sprengarbeiten anzueignen. Die Vermittlung der theoretischen Lehrinhalte wird in den Kursen zum Sprengbefugten durch praktische Anwendungen ergänzt.