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Dokument-ID: 452330
5.1 Grundsätze
Unterweisung – Grundsätze
Unterweisungspflicht
Eine ausreichende und verständliche Unterweisung stellt, ebenso wie die Information der Arbeitnehmer, eine wesentliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Die Unterweisungspflicht besteht unabhängig davon, ob Sicherheitsvertrauenspersonen oder ein Betriebsrat bestehen. Es sind jedenfalls die betroffenen Arbeitnehmer zu unterweisen, nicht die Arbeitnehmervertreter.