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Dokument-ID: 453326
8.1.1 Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle persönlichen und organisatorischen Vorkehrungen zur Brandverhütung. Weiters sind alle baulichen Maßnahmen zur Verhütung eines Brandes und zur Schadensbegrenzung im Falle eines Brandes, wie die Sicherung von Fluchtwegen und Notausgängen zum gefahrlosen Verlassen eines Gebäudes und Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz, Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes.