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Dokument-ID: 453177
4.5.3 Betreuung bei Nachtarbeit
§ 82a Abs 3 ASchG
Bei Nachtarbeit ist ein zusätzlicher Zeitaufwand im Rahmen der Präventivdienstbetreuung erforderlich. Die für die Betreuung der NachtarbeiterInnen mindestens aufzuwendende Einsatzzeit ist mit einem Zuschlag zu den Basisfaktoren festgelegt.