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Franz Kaida | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.8.1 Wandel der SFK-Tätigkeit

Ganzheitlicher Präventionsauftrag

Das Wirken der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist als Umsetzung des ganzheitlichen Präventionsauftrages des ASchG in die betriebliche Praxis zu verstehen. Im Mittelpunkt aller Handlungen hat hierbei der Mensch – der/die Arbeitnehmer/in – zu stehen.

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