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Dokument-ID: 690933
3.4 Dokumentation der Evaluierung
Sichtbares Ergebnis einer durchgeführten Arbeitsplatzevaluierung sind die erstellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente. Der Inhalt der Dokumente ist in der Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) festgelegt. Der Gesetzgeber schreibt den Mindestinhalt der Dokumentation vor, nicht jedoch die Form und die Aufmachung der Dokumente.