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Dokument-ID: 300122
13.8.4 Lawinenauslösesprengungen
Bei Lawinenauslösesprengungen ist neben dem Streubereich (unmittelbare Gefährdung durch die Sprengung) auch der Ausschüttungsbereich (das ist der durch ausgelöste Lawinen gefährdete Bereich) festzulegen. Die Kennzeichnung der gefährdeten Bereiche hat mit einer Warntafel mit dem Wortlaut „Achtung! Lawinenauslösesprengungen! Akute Lawinengefahr! Betreten verboten!“ zu erfolgen.