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Neu Dokument-ID: 452311

Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Einführung

Arbeitnehmerschutz – Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer/innen

Die einschlägigen EG-Richtlinien sehen Anhörungs- und Beteiligungsrechte für die Arbeitnehmer und/oder Arbeitnehmervertreter vor. Die Rechte der Arbeitnehmer und der Sicherheitsvertrauenspersonen wurden im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz umgesetzt, die Rechte des Betriebsrates im Arbeitsverfassungsgesetz (§ 92a ArbVG).

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