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Dokument-ID: 301494
14.5.1 Gerüstbühnen
Gerüstbühnen sind zB:
- Arbeitsbühne: Bedienstand für den Kran, am Bohrloch (Gestänge und Futterrohre Aus- und Einbau); jedenfalls ständige Arbeitsplätze
- Turmsteigerbühne („Fingerbühne“): Abstellen der Gestängezüge im Bohrturm; ständiger Arbeitsplatz auf Bohrungen beim Gestänge Aus- und Einbau
- Gestängebühne: Gestänge wird über eine Rampe auf die Arbeitsbühne transportiert
- Über den Spülungstanks: Kontrolle der Spülflüssigkeit, Zusetzen von Agenzien
- Bei den Antrieben: Kontrolle, Wartung, Reparatur