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Dokument-ID: 1067679
11.1 Vorbereitende Maßnahmen für den Arbeitnehmerschutz
Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes sind, unabhängig der Vortriebsart und des Untergrundes, spätestens zwei Wochen vor Beginn der Untertagebauarbeiten ein von einer fachkundigen Person erstelltes geotechnisches Gutachten über das zu durchörternde Gebirge und die daraus und aufgrund der Vortriebsart notwendigen Stützungs- und Sicherungsmaßnahmen dem Arbeitsinspektorat vorzulegen (§ 94 Abs 1 BauV).