2.1 Umfassende Gefahrenverhütung
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) enthält im ersten Abschnitt Grundsätze, die für alle Arbeitgeber und für alle Bereiche des Arbeitnehmerschutzes gelten. Zum Teil handelt es sich um allgemein gehaltene Generalklauseln, die zwar nicht mit einer Sanktion versehen sind, aber die Zielrichtung für die Konkretisierung der Arbeitnehmerschutzanforderungen durch Verordnungen, für die Entscheidung im Einzelfall im Rahmen von Verwaltungsverfahren und für die Umsetzung auf betrieblicher Ebene vorgeben.