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Dokument-ID: 1189807
2.4 Alleinarbeitsplätze – technische Überwachungsmöglichkeiten
Unter Alleinarbeit oder Einzelarbeit versteht man Tätigkeiten, die von einer Person allein, ohne die Anwesenheit weiterer Personen, ausgeübt werden. Aus Rationalisierungsgründen wurde in vielen Arbeitssituationen das Personal so reduziert, dass Alleinarbeitsplätze vermehrt entstanden sind. Dieser Trend hält nach wie vor an.