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Dokument-ID: 452188
5.5 BAU-ARGE
Vor allem größere Bauvorhaben werden häufig durch eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt. Die ARGE ist ein Zusammenschluss mehrerer juristischer oder physischer Personen (ARGE-Gesellschafter) „zum gemeinsamen Nutzen“. Bei den Arbeitsgemeinschaften handelt es sich in der Regel um Gesellschaften bürgerlichen Rechts (§ 1175 ABGB).