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Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.3 Arbeitskörbe (§ 22 AM-VO)

Folgende Arbeitskörbe dürfen verwendet werden:

  • Vom Hersteller des Kranes oder Hubstaplers vorgesehene Arbeitskörbe
    • Arbeitskorb ist eine Zusatzausrüstung für den Kran oder Hubstapler
    • In der Bedienungsanleitung sind die Verwendung des Korbes und die dabei zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen beschrieben
    • CE-Kennzeichnung des Kranes oder Hubstaplers schließt Verwendung des Arbeitskorbes ein.

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