6.6 Selbstständig in Verkehr gebrachte Teile von Maschinen
Selbstständig in Verkehr gebrachte Teile von Maschinen
Werden Produkte, die vom Anwendungsbereich der MSV 2010 (ab 01.2027: der MVO) ebenfalls erfasst sind, selbstständig zur Verwendung an und mit einer Maschine in Verkehr gebracht, tragen sie ebenfalls die CE-Kennzeichnung und müssen die Anforderungen der MSV 2010 (der MVO) erfüllen. Es gelten dieselben formalen Anforderungen wie für Maschinen. Die folgenden Produkte sind ebenfalls vom Anwendungsbereich der MSV 2010 und auch der MVO erfasst und müssen, wenn sie selbstständig in Verkehr gebracht werden, die CE-Kennzeichnung tragen: