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FORUM Media (red) - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.2 Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat

Nach einer verpflichtenden Eignungs- oder Folgeuntersuchung hängt der weitere Ablauf ab

  • von der Beurteilung durch den untersuchenden Arzt (geeignet, geeignet mit Verkürzung des Untersuchungsabstandes, nicht geeignet),
  • vom Ergebnis der Beurteilung durch das Arbeitsinspektorat (Übereinstimmung mit der Beurteilung des untersuchenden Arztes oder Abweichung) und
  • vom Verhalten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers (Antrag auf Überprüfung oder kein Antrag).

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