2.4 Gesetzliche Grenzwerte (MAK-/TRK-Werte und DNEL)
Grundlagen
Das österreichische ArbeitnehmerInnenschutzgesetz kennt zwei Arten von Grenzwerten: Die Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK-Wert) und die Technische Richtkonzentration (TRK-Wert). Diese Grenzwerte für Luftbelastungen (Gase, Dämpfe, Stäube) haben Gesetzkraft und sind in der Grenzwerteverordnung im Anhang I zu finden. Für beide Grenzwerte gilt ein Minimierungsgebot, dh diese Grenzwerte müssen so weit wie möglich unterschritten werden. (Im Falle des TRK-Wertes ist dies aber strenger formuliert.)